Der lichte Abstand der Mauerwerksschalen beträgt nach DIN 1053-1 maximal 15 cm. Die Schalen werden durch Drahtanker aus nicht rostendem Stahl verbunden. Hierbei soll der vertikale Abstand höchstens 50 cm, der horizontale Abstand höchstens 75 cm betragen. An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich drei Drahtanker je m Randlänge anzuordnen.
Für Mauerwerk im Dünnbettmörtel sind die bauaufsichtlichen Zulassungen für Edelstahlanker zu beachten. Größere Schalenabstände als 15 cm sind mit speziell zugelassenen Ankern realisierbar.
In der Außenschale von zweischaligem Mauerwerk mit Luftschicht und Wärmedämmung sollen Lüftungsöffnungen auf 20 m² Wandfläche eine Fläche von 75 cm² haben. Bei Verwendung einer Kerndämmung sollen Entwässerungsöffnungen im Fußpunktbereich der Außenschale eine Fläche von mindestens 50 cm² auf 20 m² Wandfläche haben.