Verarbeitung von Mauerwerk

Mauern

KS-Verblendmauerwerk wird nach DIN 1053-1 ausgeführt und nach DIN 18 330 (VOB Teil C) „Maurerarbeiten“ ausgeschrieben und abgerechnet. Die Anforderungen, die an das Erscheinungsbild von KS-Verblendmauerwerk gestellt werden, sind im Vorfeld eindeutig zu definieren.

Der Mörtel darf nicht zu trocken verarbeitet werden und muss vor Verbrennen geschützt werden. Trockene Steine sind durch Sprühen oder Tauchen vorzunässen.

Die Steine sind vollfugig ohne Hohlräume im Verband zu verarbeiten. Nach Fertigstellung ist das frische Mauerwerk vor zu schneller Austrocknung durch starke Sonne und Wind oder vor Regen und Frost durch Abhängen mit Folie o.ä. zu schützen.