Die maximale zulässige Breite unvermörtelter Stoßfugen beträgt 5 mm. Vereinzelt auftretende größere Breiten sind beim Aufmauern, spätestens jedoch vor dem Putzauftrag mit Mörtel zu verschließen.
Weitere Ausnahmefälle, die eine Stoßfugenvermörtelung erfordern: