Verarbeitung von Mauerwerk

Stoßfugen

Die maximale zulässige Breite unvermörtelter Stoßfugen beträgt 5 mm. Vereinzelt auftretende größere Breiten sind beim Aufmauern, spätestens jedoch vor dem Putzauftrag mit Mörtel zu verschließen.

Weitere Ausnahmefälle, die eine Stoßfugenvermörtelung erfordern:

  • Übermauerung von Flachstürzen
  • Kelleraußenwände, in Abhängigkeit von der Lastabtragung
  • Nicht tragende Innenwände, dreiseitig gehalten mit oberem freiem Rand