Verarbeitung von Mauerwerk

Mauern

Die Steine sind vor dem Vermauern abzufegen und gegebenenfalls vorzunässen. Anschließend werden sie knirsch aneinander versetzt und gegebenenfalls mit einem Gummihammer ausgerichtet. Die Vermauerung hat im Verband zu erfolgen. Nach DIN 1053-1 gilt ein Mindest-Überbindemaß von 0,4h bzw. 45 mm, wobei h die Steinhöhe ist. Der größere Wert ist hierbei maßgebend.

Bei einer Schichthöhe von 25 cm muss ein Überbindemaß von 10 cm eingehalten werden, bei einer Schichthöhe von 12,5 cm von 5 cm.