Wärmeschutz

Der Bau eines Passivhauses wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, durch die Vergabe eines zinsgünstigen Darlehens gefördert. Es werden Gebäude gefördert, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Dieser Heizwärmebedarf ist so gering, dass ohne Komfortverlust auf ein separates Heizsystem verzichtet werden kann.

Hinweise zur Ausführung von Bauteilen und Anlagentechnik:

 

Außenwand

Dach  

Fenster

Bodenplatte

Anlagen-
technik

Dämmschicht-
dicke (WLG 35)

30 cm     

40 cm

-

24 cm

-

U-Wert      [W/m²K]

0,12

0,09

0,79

0,14

-

Anlagenauf-
wandszahl

-

-

-

-

z.B. Wärme-
pumpe

Die Werte gelten für empfohlene Gebäudekompaktheit von A/Ve <= 0,60. Sie beinhalten den detaillierten Nachweis der Wärmebrücken und den Nachweis der Gebäudedichtheit mittels Blower-Door-Messung.