Der Bau eines Energieeffizienzhauses 70 wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, durch die Vergabe eines zinsgünstigen Darlehens gefördert. KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Hinweise zur Ausführung von Bauteilen und Anlagentechnik:
| Außen- | Dach | Fenster | Boden- | Anlagen- |
|---|---|---|---|---|---|
Dämmschicht- | 20 cm | 24 cm | - | 14 cm | - |
U-Wert | 0,16 | 0,16 | 1,1 | 0,24 | - |
Anlagenauf- | - | - | - | - | ep <= 1,15 |
Die Werte beinhalten den detaillierten Nachweis der Wärmebrücken und den Nachweis der Gebäudedichtheit mittels Blower-Door-Messung.