Wärmeschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen zur Errichtung von Energiesparhäusern.

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und max. fünf tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt und ist für private Investoren über die Hausbank oder Sparkasse erhältlich.

Die Förderbedingungen für Energieeffizienzhäuser 70, Energieeffizienzhäuser 55 und Passivhäuser finden sich im KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ wieder.

Für die Errichtung und den Ersterwerb von Energieeffizienzhäusern werden - gestaffelt nach dem rechnerischen Primärenergieverbrauch – zinsgünstige Darlehen gewährt.