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Statik

Bemessung

Beim vereinfachten Berechnungsverfahren wird die Bemessung des Mauerwerks durch einen Vergleich der vorhandenen mit den zulässigen Spannungen vorgenommen. Die Ermittlung der Spannungen erfolgt dabei mit der Annahme mittig angesetzter Belastung. Biegemomente aus Deckeneinspannungen, ungewollte Ausmitten beim Knicknachweis sowie Windlasten auf Außenwände sind in den Bemessungsgleichungen des vereinfachten Berechnungsverfahrens eingearbeitet und brauchen nicht gesondert berücksichtigt zu werden.

Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Berechnungsverfahrens sind:

  • Gebäudehöhe ≤ 20 m über Gelände
    Als Gebäudehöhe darf bei geneigten Dächern das Mittel von First- und Traufhöhe gelten.
  • Stützweite der aufliegenden Decke l ≤ 6,0 m,
    sofern nicht die Biegemomente aus Deckendrehwinkel durch konstruktive Maßnahmen, z.B. Zentrierleisten, begrenzt werden. Bei zweiachsig gespannten Decken ist für l die kürzere der beiden Stützweiten einzusetzen. 
  • Zulässige Schlankheit für tragende Wände h k /d ≤ 25

Die Wanddicke 15 cm ist bei den Systemen KS-Quadro und KS-Quadro E mit dem vereinfachten Verfahren nachweisbar. Hierbei gelten die Voraussetzungen zur Prüfung der Anwendbarkeit für 17,5 cm dicke Wände.

Sind die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Berechnungsverfahrens nicht erfüllt, ist der genauere Nachweis nach DIN 1053-1, Abschnitt 7 zu führen.