Tragende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte, scheibenartige Bauteile zur Aufnahme vertikaler Lasten, z.B. Deckenlasten, sowie horizontaler Lasten, z.B. Windlasten. Wände aus Kalksandstein können bereits ab einer Wanddicke von d ≥ 11,5 cm als tragende bzw. aussteifende Wände herangezogen werden.
Als „kurze Wände“ gelten Wände oder Pfeiler, deren Querschnittsflächen kleiner als 1000 cm² sind. Gemauerte Querschnitte kleiner als 400 cm² sind als tragende Teile unzulässig. Die zulässige Schlankheit für tragende Wände beträgt h k /d ≤ 25.
Aussteifende Wände sind scheibenartige Bauteile zur Aussteifung des Gebäudes oder zur Knickaussteifung tragender Wände. Sie gelten stets als tragende Wände. Aussteifende Wände müssen mindestens eine wirksame Länge von 1/5 der lichten Geschoßhöhe und eine Dicke von 1/3 der Dicke der auszusteifenden Wand, jedoch mindestens 11,5 cm, haben.