Bei der Stumpfstoßtechnik werden die Querwände ohne Verzahnung stumpf an die Längswände gestoßen. Die Anschlussfuge muss aus schalltechnischen Gründen vollflächig vermörtelt werden.
Nach DIN 1053-1, Abschnitt 6.7.1, darf eine Querwand nur dann als unverschiebliche Halterung einer auszusteifenden Wand angenommen werden, wenn:
Steinhöhe ≤ 25 cm: Stumpf gestoßene Wände sind zweckmäßig als zweiseitig gehalten zu bemessen. Die auszusteifende Wand kann bei auch als drei- bzw. vierseitig gehaltene Wand nachgewiesen werden.
Steinhöhe = 50 cm: Mauerwerk aus KS-Quadro ist zweiseitig gehalten zu bemessen. Ist eine drei- bzw. vierseitige Halterung erforderlich, so sind die Wände im Verband zu versetzen. Infolge der gegenüber DIN 1053-1 erhöhten zulässigen Spannungen bei KS-Quadro ist eine zweiseitige Halterung im Regelfall ausreichend.