Statik

Stumpfstoßtechnik

Bei der Stumpfstoßtechnik werden die Querwände ohne Verzahnung stumpf an die Längswände gestoßen. Die Anschlussfuge muss aus schalltechnischen Gründen vollflächig vermörtelt werden. 

Nach DIN 1053-1, Abschnitt 6.7.1, darf eine Querwand nur dann als unverschiebliche Halterung einer auszusteifenden Wand angenommen werden, wenn:

  • die Wand und Querwand aus Baustoffen annähernd gleichen Verformungsverhaltens gleichzeitig im Verband hoch geführt werden und ein Abreißen der Wände infolge stark unterschiedlicher Verformung nicht zu erwarten ist, oder
  • die zug- und druckfeste Verbindung durch andere Maßnahmen gesichert ist. Unter diesen Maßnahmen ist z.B. der Wandanschluss in Stumpfstoßtechnik zu verstehen.  

Steinhöhe ≤ 25 cm: Stumpf gestoßene Wände sind zweckmäßig als zweiseitig gehalten zu bemessen. Die auszusteifende Wand kann bei auch als drei- bzw. vierseitig gehaltene Wand nachgewiesen werden.

Steinhöhe = 50 cm: Mauerwerk aus KS-Quadro ist zweiseitig gehalten zu bemessen. Ist eine drei- bzw. vierseitige Halterung erforderlich, so sind die Wände im Verband zu versetzen. Infolge der gegenüber DIN 1053-1 erhöhten zulässigen Spannungen bei KS-Quadro ist eine zweiseitige Halterung im Regelfall ausreichend.