Frei stehende Wände werden weder seitlich durch Querwände oder Stützen, noch oben durch anschließende Decke- oder Ringbalken gehalten. Dies trifft z.B. für Stützmauern, Einfriedungen und Brüstungen zu. Die Standsicherheit frei stehender Wände wird im Wesentlichen durch die Wanddicke und das Wandeigengewicht bestimmt. Lasten auf frei stehende Wände können z.B. Horizontallasten aus Holmlasten an Geländern, Anpralllasten von Fahrzeugen oder Windlasten sein. Die Standsicherheit ist gewährleistet, wenn nachgewiesen wird, dass der Wandquerschnitt unter Gebrauchslasten bis maximal zur Schwerachse aufklafft (e ≤ d/3).