Schallschutz

Die Richtlinie VDI 4100 - Schallschutz von Wohnungen - Kriterien für Planung und Beurteilung wurde 1994 vom Verein Deutscher Ingenieure veröffentlicht und im August 2007 überarbeitet. Sie definiert drei Schallschutzstufen für die Beurteilung unterschiedlicher Qualitäten des baulichen Schallschutzes. Durch die Zuordnung der Schallschutzstufen zu üblichen Baubewertungsstufen lässt sich die Qualität einer Wohnung in punkto Schallschutz in Bauverträgen festlegen und als wertsteigernde Eigenschaft beschreiben. Für die bautechnische Quantifizierung sind den Schallschutzstufen zahlenmäßig festgelegte bauakustische Kennwerte für die jeweiligen Schallübertragungswege bzw. Geräuschquellen zugeordnet. Die Schallschutzstufen stehen als Einzahlkriterien für die erforderliche Abstimmung der Anforderungen in verschiedenen bauakustischen Teilbereichen (Luftschallschutz, Trittschallschutz, etc.). Die Auswahl einer geeigneten Schutzstufe wird dadurch erleichtert, dass in der Richtlinie auch statistische Angaben über die bei den verschiedenen Stufen zu erwartenden Preisunterschiede und in der Baupraxis anzutreffenden Schallschutzniveaus gemacht werden.

Die Beurteilung subjektiver Höreindrücke ist eine schwierige Materie. In der VDI 4100 (Tabelle 1) sind Daten aus der akustischen Beratungspraxis aufgelistet, unter Berücksichtigung der Annahmen, die den Ableitungen der Schallschutzstufen zugrunde lagen. Da die gegebenen Umstände nicht in jedem Fall gleich sind, kann es zu abweichenden persönlichen Urteilen kommen. Maßgebend für eine Einstufung sind daher ausschließlich die bauakustischen Kennwerte der Schallschutzstufen für die verschiedenen Wohnsituationen.