Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - Ausgabe November 1989, ist die Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für baulichen Schallschutz. Sie ist in erster Linie ein Instrument des Bauordnungsrechts, dass der Gefahrenabwehr dienen soll. Da das Bauordnungsrecht nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ stets vom „Prinzip des geringst möglichen Eingriffs“ ausgeht, enthält die DIN 4109 lediglich öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen an den Schallschutz zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren.
Werden die in der DIN 4109 aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen beachtet, ist der nach dem Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten. Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einhaltung der Anforderungen keine Belästigungen mehr auftreten können. Der Mindestschallschutz nach DIN 4109 entspricht der Schallschutzstufe I gemäß VDI 4100. Ein Unterschreiten der Anforderungen nach DIN 4109 ist unzulässig.